WECHSELGELDFAHRSCHEINE

Ein erster Ansatz, der Kleingeldnot zu begegnen, war ab Mitte 1947 die Ausgabe sogenannter „Wechselgeldfahrscheine“: Wenn den Schaffnern das knappe Wechselgeld ausging, gaben sie den Fahrgästen den fehlenden Betrag in Form nicht entwerteter Fahrscheine zu 10 Reichspfennig heraus.

Die Lösung war gleichwohl nicht befriedigend: Das weiche Papier der Fahrscheine konnte leicht eingerissen oder zerknüllt werden. Dann waren die Fahrscheine nicht mehr druckfrisch und konnten somit auch nicht mehr akzeptiert werden.

Wenn die Wechselgeldfahrscheine für eine weitere Fahrt benötigt wurden, war es möglich, einen Zusatzfahrschein über den entsprechenden Differenzbetrag zu lösen.

Im Zusammenhang mit der Recherche zu einem am 23. Juli 1947 erschienenen Artikel der Bochumer Ausgabe der „Westfälischen Rundschau“ erklärte die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG die Vorgehensweise. Sie stellte aber auch klar, dass die Fahrscheine kein Geldersatz waren: „Ein Umtausch in Bargeld an der Kasse der Straßenbahn oder beim Schaffner wird nicht vorgenommen.“

LIEFERPROBLEME

Kaum war eine Lösung als Ersatz für das fehlende Wechselgeld gefunden, wurde der Verkehrsbetrieb mit einem neuen Problem konfrontiert. Die Heinrich Fasbender GmbH in Berlin, die seit den 1930er-Jahren neben der Billettfabrik Franz Straubel aus Elberfeld Fahrscheine für die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG gedruckt hatte, konnte nicht mehr zuverlässig liefern.

Als zweiter Lieferant bot sich die Firma J. Ganderath in Düsseldorf an. Sie hatte bis 1938 die Fahrscheine der Westfälischen Straßenbahn GmbH hergestellt und verfügte über ausreichende Papiervorräte.

Als Bedingung für die Unterstützung forderte Ganderath einen Monopolvertrag mit 10 Jahren Laufzeit. Später war man damit einverstanden, dass auch der Konkurrent Fasbender für die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Fahrscheine drucken durfte.

KENNZEICHNUNG

Ursprünglich sollten die Wechselgeldfahrscheine gesondert gezeichnet werden. Da es sich aber als problematisch erwies, überhaupt neue Fahrscheine in hohen Auflagen zu drucken, bleibt offen, in welcher Weise diese Kennzeichnung vorgenommen wurde. Als sicher gilt, dass die als Wechselgeld ausgegebenen Fahrscheine weder gelocht noch durch Abzeichnen mit einem Buntstift oder durch einen Einriss entwertet sein durften, um verwendet zu werden.

In den 1970er-Jahren beschäftigte sich Walter Haberstroh aus Düsseldorf intensiv mit den Wechselgeldfahrscheinen. Nach seinen Recherchen hatten die bei Ganderath gedruckten 10-Pfennig-Fahrscheine ein Maß von 60 x 45 mm. Die bei Fasbender gedruckten Fahrscheine waren mit 60 x 41 mm geringfügig kleiner. Wie alle übrigen Fahrscheine des Jahres 1947 war die Grundfarbe des Aufdrucks schwarz. Zusatzinformationen wie der Wert des Fahrscheins wurden in Grün aufgedruckt.