SPIELEN UND SAMMELN

Obwohl die Wechselgeldfahrscheine mit der Einführung der Fahrmarken nicht mehr im Umlauf sein sollten, wurden sie weiterhin genutzt und von den Schaffnern auch akzeptiert – es waren ja echte Fahrscheine. Am 15. Mai 1948 lief die Frist zur Nutzung der Wechselgeldfahrscheine aus.

Einen Monat später, mit dem Stichtag der Währungsreform am 20. Juni 1948, wurden auch die Fahrmarken ungültig. Sie konnten an den Wechselstellen in den Betriebshöfen gegen die neue DM-Währung eingetauscht werden. Die Mindestmenge für einen Eintausch lag bei 20 Marken, für die es 2 DM gab.

Die Rückgabefrist lief aufgrund der hohen Verbreitung bis zum 30. Juni 1948. Tatsächlich wurden sie vermutlich auch darüber hinaus verwendet: Nur 101.081 Fahrmarken wurden an den Wechselstellen gegen die neue DM-Währung getauscht.

Es ist gut möglich, dass viele Fahrgäste nicht die Mindestmenge für den Eintausch erreichten. So wäre zu erklären, dass bis heute zahlreiche Fahrmarken der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG als Souvenir aus der Nachkriegszeit, als Spielgeld für Kinder oder als Sammlerstück überlebt haben.